Mitglieder

Mitgliedschaft

Psychosomatische Krankenhäuser und Krankenhausabteilungen können in unserem Verband gemäß Satzung des VPKD § 3 Ordentliches Mitglied werden, sofern

  • der Träger seinen Verwaltungssitz in Deutschland hat und
  • die psychosomatische Einrichtung in Deutschland liegt und
  • mit mindestens 10 psychosomatischen Betten im Krankenhausplan des jeweiligen Bundeslandes aufgenommen wurde bzw. mit einem Versorgungsvertrag nach §§ 108 SGB V oder 109 SGB V.

Förderndes Mitglied kann jede natürliche und juristische Person werden, die den Zweck unseres Verbandes laut § 2 der VPKD Satzung unterstützen möchte.

  • Registrierung/Anmeldung – Benutzteraccount für den VPKD e.V. beantragen
  • Satzung des VPKD herunterladen
  • Sie sind bereits Mitglied und möchten sich anmelden…?
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