Psychosomatische Krankenhäuser und Krankenhausabteilungen können in unserem Verband gemäß Satzung des VPKD § 3 Ordentliches Mitglied werden, sofern

  • der Träger seinen Verwaltungssitz in Deutschland hat und
  • die psychosomatische Einrichtung in Deutschland liegt und
  • mit mindestens 10 psychosomatischen Betten im Krankenhausplan des jeweiligen Bundeslandes aufgenommen wurde bzw. mit einem Versorgungsvertrag nach §§ 108 SGB V oder 109 SGB V.

Förderndes Mitglied kann jede natürliche und juristische Person werden, die den Zweck unseres Verbandes laut § 2 der VPKD Satzung unterstützen möchte.

    Persönliche Daten


    Daten Ihrer Klinik

    Hinweis: Mitglied des VPK ist das Krankenhaus


    Beitrag/Zahlungsinformationen

    Jahresbeitrag
    Die Mitgliedsbeiträge staffeln sich wie folgt:
    - bis 29 Betten/Plätze 400,00 €
    - ab 30 Betten/Plätze 500,00 €
    - ab 60 Betten/Plätze 600,00 €

    Bezahlung per Einzugsermächtigung
    Hiermit ermächtige ich den VPKD widerruflich zum Einzug des Jahresbeitrages von dem u.g. Konto. Wenn das genannte Konto keine Deckung aufweist, besteht für das beauftragte Kreditinstitut keine Verpflichtung zur Einlösung. Mit ist bekannt, dass dem VPKD be

    Bezahlung per Überweisung
    Wir werden den Mitgliedsbeitrag unaufgefordert jeweils zum 01. August eines jeden Jahres auf das Konto überweisen:

    Bank für Sozialwirtschaft in München
    DE14700205000008851800
    BFSWDE33MUE